Agb

AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der BMZ Druck AG bevorstehenden oder ausgeführten Lieferungen von Drucksachen. Die AGB sind verbindlich, auch wenn in Offerten und/oder Auftragsbestätigungen NICHT auf sie verwiesen wird. Anderslautende Bestimmungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der BMZ Druck AG schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsumfang

Vertragsumfang Die BMZ Druck AG verpflichtet sich zur Ausführung des erteilten Auftrages und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher aus diesem Auftrag entstehenden und anfallenden Kosten. Darunter fallen auch die Kosten der Druckvorstufe, (wie die Herstellung von Druckträgern oder die Bearbeitung von Daten), welche separat ausgewiesen werden. Für Druckplatten, Daten, Arbeitsunterlagen oder Werkzeuge besteht keine Herausgabepflicht, es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Muster und technischen Mittel bleiben Eigentum der BMZ Druck AG.

3. Angebot / Preise

Offerierte oder bestätigte Preise verstehen sich, sofern nichts Besonderes vereinbart wurde, rein netto, exklusive Mehrwertsteuer, Lieferungen ab Werk ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge. Wenn zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der Lieferung die Lohnsätze oder Materialpreise ändern, behält sich die BMZ Druck AG behält eine Preisanpassung vor. Ausserdem kann eine Preisanpassung erfolgen, wenn die vom Kunden gelieferten Unterlagen, im Besonderen Druckvorlagen, Text- & Bild-Daten und/oder Layouts, den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen oder unvollständig bei BMZ Druck AG eingehen.

4. Zahlungsbedingungen

Der Kontoausgleich des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in Schweizerfranken (CHF) zu erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug und er ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins in der Höhe von 6% p.a. zu bezahlen.

5. Urheberrecht

Mit der Auftragserteilung, respektive Aushändigung von Druckdaten hält der Kunde die BMZ Druck AG gegenüber allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, die sich aus der Verarbeitung seiner Vorlagen ergeben können. Dieselbe Regelung gilt entsprechend auch für sonstige Immaterialgüterrechte und Ansprüche hieraus.

6. Lieferfristen

Die vereinbarten Lieferfristen beginnen am Tage des Eingangs der vollständigen, fehlerfreien Druckunterlagen bei der BMZ Druck AG, vorbehältlich allfällig ausserordentlicher Bewilligungen jeglicher Art. Fest zugesicherte Liefertermine und Liefer-fristen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden und wenn die erforderlichen Druckvorlagen, wie: Bild-/Textdaten, elektronischen Daten, Gut zum Druck, usw. zum vereinbarten Zeitpunkt bei der BMZ Druck AG eintreffen. Wird das Gut zum Druck nicht 3 Arbeitstage vor bestätigter Lieferfrist erteilt, ist die BMZ Druck AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Sie setzt jedoch alles daran die mitgeteilten Liefervereinbarungen einzuhalten.

7. Einhaltung der Lieferfristen und Liefertermin

Sollten technische Gründe Lieferverzögerungen nach sich ziehen, ist die BMZ Druck AG zu Teillieferungen berechtigt. Die Restlieferung erfolgt in diesem Fall innert 5 Arbeitstagen nach dem mitgeteilten Liefertermin oder dem Ablauf der Lieferfrist. Lieferverzögerungen, hervorgerufen z.B. durch Betriebs- & Technische Störungen, Rohmaterial-Mangel am Markt, Strom-Ausfall/Mangel, Streiks oder Arbeitsniederlegungen, Aussperrung sowie alle Fälle von höherer Gewalt, berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die BMZ Druck AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Überschreitungen von Lieferfristen und Terminen haftet die BMZ Druck AG allgemein höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Termin- oder Lieferbestätigung vorliegt.

8. Lieferbedingungen

Die Warenlieferungen verstehen sich ab Werk Muttenz BL. Die Lieferungen erfolgen per Fracht zum Bestimmungsort und die Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der Bestellmengen können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv ausgelieferte Menge zum bestätigten Verkaufspreis fakturiert.

10. Gewährleistung, Haftung für Mängel

Die Frist der Gewährleistung beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Warenlieferungen ab Werk, sofern in den nachfolgenden Klauseln die Gewährleistungsfrist nicht einschränken. Abweichungen in Ausführung oder Material, speziell Sonderformen, originaltreuer Reproduktion, Tonwert und am Druckträger (Papier, Karton, usw.), bleiben branchenüblich und verfahrensbedingt vorbehalten. Die BMZ behält sich das Recht zur Nachbesserung vor. Andere Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung, Schadenersatz etc.) werden ausgeschlossen.

11. Mängelrügen

Die von BMZ Druck AG gelieferten Waren sind bei Empfang durch den Kunden zu prüfen. Allfällige Qualitäts- und Quantitäts- Beanstandungen haben spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich nach Wareneingang zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen. Beanstandete Waren dürfen bis zum Abschluss der Beanstandung nicht vernichtet werden und sind beim Kunden zu lagern oder gehen an die BMZ Druck AG zur Einlagerung zurück).

12. Haftungsbeschränkungen für erhaltene Unterlagen

Mit der üblichen Sorgfalt werden der BMZ Druck AG übergebene Druckvorlagen der AVOR, wie: Hardcopies von Bild- & Text-Daten, elektronischen Daten, Filme, Originale-Vorlagen & Fotos, usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte behandelt. Die Risiken von jeglichem Verlust hat der Kunde auch ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern, respektive zu tragen. Jegliche Gewährleistung oder Haftung wird wegbedungen.

13. Haftungsbeschränkungen für elektronischen Files und bei Datenübernahme

Für inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig angelieferte Daten übernimmt die BMZ Druck AG keinerlei Verantwortung. Im Weiteren wird jede Haftung abgelehnt, wenn die angelieferten Daten nicht standardmässig verarbeitet werden können und hieraus qualitative Mängel der Druckergebnisse resultieren. Eine Haftung für Datenverluste bei der Datenübermittlung von zu bearbeitenden Dateien wird von der BMZ Druck AG nicht übernommen. Die BMZ Druck AG Haftung beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, welche auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

14. Haftungsbeschränkung im Allgemeinen

Alle Vertragsverletzungsfälle, deren Rechtsfolgen oder Ansprüche des Kunden, werden mit diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Ausgeschlossen sind Ansprüchen auf Schadensersatz, Minderung, Aufheben des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, welche von nicht ausdrücklich genannten werden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht der BMZ Druck AG. Dem Kunden stehen in keinem Falle Ansprüche auf Ersatz im Falle von Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden zu.

15. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferten Waren Eigentum der BMZ Druck AG. Der Kunde anerkennt, dass BMZ Druck AG bei überfälliger Zahlung Eigentumsvorbehalt bei den zuständigen Behörden am Sitz des Kunden und zu dessen Lasten anmelden kann

16. Anerkennung

Die Auftragserteilung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ein. Bei Differenzen unterschiedlicher Sprachversionen der AGB ist die deutschsprachige Version für Auslegungen massgebend.

17. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Für alle zwischen den Parteien strittigen Ansprüche gilt ausschliesslich Gerichtsstand Muttenz BL. Es ist Schweizer Recht unter Ausschluss des CISG anwendbar.

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